Herzlich willkommen bei IB2S
Gewinn für Unternehmer mit Gewinn
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Wie fällt der Vergleich nun aus?
Klar ist: Das IB2S-Wirtschafts-Modell ist für alle Teile das rentabelste Modell, wenn es eingeführt werden kann (was fast immer möglich ist, Bedingungen: Gewinn, Stammbelegschaft und unbeschränkte Steuerpflicht).
Sinnvoll ist eine Konzentration aller Kräfte auf das rentabelste Modell. Um so besser, wenn alle Beteiligten davon profitieren.
Das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb ist die Direktzusage des IB2S-Wirtschafts-Modells die originäre betriebliche Altersvorsorge nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Alle anderen Modelle sind "auch betriebliche Altersvorsorge" nach § 1 Abs. 2 BetrAVG. Wenn Sie das IB2S-Wirtschafts-Modell einführen, müssen Sie keine anderen Modelle mehr akzeptieren (außer tarifvertraglichen Pflichtversicherungen, die schließen aber das IB2S-Modell nicht aus, denn ein Tarifvertrag darf nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz keine Regelung zu Gunsten eines Mitarbeiters verhindern).