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Das neue BetrAVG: Freiflug ins Risiko für Arbeitgeber

Nach dem neuen BetrAVG ist der Arbeitgeber immer der primär Zusagende, auch wenn er die Versorgung nicht selbst auswählt oder durchführt. Deshalb haftet er auch für alles was geschieht, auch wenn er es nicht zu vertreten hat.


Die Flucht in die Bilanzunwirksamkeit bringt daher nichts mehr: Der Arbeitgeber haftet, als wäre die Versorgung bilanzwirksam, einziger "Erfolg": Die Erträge stecken andere ein. Und die bAV ignorieren geht auch nicht mehr: Der Arbeitgeber muss aufklären.

Einzige Abhilfe, die Ihnen zur Verfügung steht: Selbst aktiv ein hochrentables Modell anbieten und damit den Scharlatanen das Wasser abgraben........und bilanzunwirksam ist nun mal nicht gerade hochrentabel und nicht mehr wirklich sicher.

Das neue BetrAVG
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IB2S-Wirtschafts-Modell
Freiflug ins Risiko
für Arbeitgeber

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